Normenkontrollanträge zum Thema Cannabis: Auf dem Weg zur Legalisierung?

Seit vielen Jahren ist das Thema Cannabis in Deutschland ein kontrovers diskutiertes Thema. Während einige Menschen der Meinung sind, dass Cannabis legalisiert werden sollte, gibt es andere, die das Verbot aufrechterhalten wollen. Im September 2019 wandte sich der Bernauer Jugendrichter Andreas Müller an das Bundesverfassungsgericht, um das Verbot von Cannabis auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen zu lassen. In diesem Blogbeitrag werden wir uns näher mit dem Normenkontrollantrag von Müller und der Justizoffensive des DHV beschäftigen und die Relevanz des Themas im Januar 2022 diskutieren.

Grundlage des Normenkontrollantrags von Müller

Normenkontrollanträge zum Thema Cannabis
Normenkontrollanträge zum Thema Cannabis

Andreas Müller beruft sich in seinem Normenkontrollantrag auf Artikel 100 Absatz 1 GG, der vorsieht, dass Gerichte ein Verfahren aussetzen müssen, wenn sie ein für das Urteil maßgebliches Gesetz für verfassungswidrig halten. Als Grundlage für seinen Antrag nutzte Müller eine Mustervorlage des Deutschen Hanfverbandes (DHV), der seit 2019 eine Justizoffensive gestartet hatte, um das Cannabisverbot zu kippen. Müller selbst hält die Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes auf den Gebrauch von Cannabis für nicht geeignet und verhältnismäßig.

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Die Justizoffensive des DHV

Der Deutsche Hanfverband rief im Rahmen seiner Justizoffensive im Jahr 2019 Betroffene, Richter und Rechtsanwälte dazu auf, sich der Initiative anzuschließen. Dazu stellte der Verband eine Mustervorlage bereit und zeigte Möglichkeiten auf, wie sich Angeklagte gegen eine womöglich verfassungswidrige Rechtsgrundlage für eine Verurteilung wehren können. So können sie beispielsweise eine Klage durch alle Instanzen bis hin zur Verfassungsbeschwerde einreichen oder den jeweiligen Richter auffordern, eine Richtervorlage zum Thema ans BVG zu schicken. Eine Aussage vor der Urteilsverkündung, die auf der Mustervorlage des DHV basieren kann, ist ebenfalls möglich.

Die Relevanz des Themas im Januar 2022

Noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über das Cannabisverbot entschieden. Es gingen jedoch weitere Normenkontrollanträge zur Sache ein, unter anderem vom AG Münster, das die Strafvorschriften des BtMG in Bezug auf Cannabis für verfassungswidrig hält. Weitere Gerichte schlossen sich an. Solange die Ampelkoalition das Cannabisverbot nicht gekippt hat, bleibt der Weg des Normenkontrollantrags sinnvoll.

Der Weg des Normenkontrollantrags

Wer einen Richter zur Vorlage auffordert, geht den schnellsten und wahrscheinlich wirksamsten Weg. Es gibt Richter wie Andreas Müller aus Bernau, die selbst das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten. Sie müssten jedoch den Angeklagten nach geltender Rechtslage verurteilen, es sei denn, sie lassen das Verfahren ruhen und stellen einen Normenkontrollantrag ans BVG. Wer zusammen mit einem Anwalt den Weg durch die Instanzen geht, kann dies bei jeder Gerichtsinstanz wiederholen – immer in der Hoffnung, einen Richter mit einer adäquaten Auffassung zu finden. Jeder zusätzliche Richter erhöht in Karlsruhe das Gewicht dieses Themas. Angeklagte und ihre Anwälte sollten schon frühzeitig im Verfahren diese Aufforderung einbringen, um die jeweilige Bereitschaft des zuständigen Richters zu klären. Allerdings ist der Weg durch alle Instanzen teuer. Die Kosten können sich für einen Angeklagten, der tatsächlich bis vor das oberste Gericht zieht, auf rund 10.000 Euro belaufen. Die Mustervorlage des DHV wiederum nutzt den beteiligten Anwälten, minimiert deren Aufwand und senkt damit auch die Kosten für den Angeklagten.

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Die Argumente für und gegen die Legalisierung von Cannabis

Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis ist seit Jahren im Gange. Die Befürworter argumentieren, dass Cannabis weniger schädlich als Alkohol und Tabak ist und dass eine Legalisierung zu einer Entkriminalisierung von Konsumenten führen würde. Außerdem könnte der Staat durch eine Legalisierung Steuereinnahmen generieren und die Kontrolle über die Qualität des Produkts gewährleisten. Die Gegner hingegen argumentieren, dass Cannabis gesundheitsschädlich ist und dass eine Legalisierung zu einem Anstieg des Konsums führen würde. Außerdem könne der Schwarzmarkt nicht vollständig ausgetrocknet werden und es könne zu einer höheren Zahl von Verkehrsunfällen und Straftaten kommen.

Fazit

Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Normenkontrollanträge von Richtern wie Andreas Müller und anderen Gerichten haben jedoch gezeigt, dass das Thema Cannabisverbot auf dem Prüfstand steht und dass es in naher Zukunft möglicherweise zu einer Legalisierung von Cannabis kommen könnte. Obwohl der Weg durch alle Instanzen teuer ist, kann er für betroffene Konsumenten und deren Anwälte ein Weg sein, um das Verbot von Cannabis zu kippen. Der Deutsche Hanfverband hat mit seiner Justizoffensive einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Thema Cannabisverbot ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und den Weg für eine mögliche Legalisierung von Cannabis in Deutschland zu ebnen.

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