Malta führt verbindliche Regelungen für den Betrieb von Cannabis Social Clubs (CSCs) ein. Die neuen Direktiven wurden von der Regulierungsbehörde ARUC Ende Februar veröffentlicht und erlauben es maltesischen Bürgern, eine Lizenz für den Betrieb eines CSCs zu beantragen. Die neuen Regelwerke sind deutlich detaillierter als die Vorabversion und betreffen den Bewerbungsprozess, die technischen Standards und operativen Prozesse, die Regeln zur Harm Reduction sowie Vorgaben zu Immobilien.
Eine Herausforderung für potenzielle CSC-Betreiber ist die Einhaltung der Anforderungen an die Immobilien. Die ARUC genehmigt nur Immobilien, die von Schulen und Jugendeinrichtungen mindestens 250 Meter entfernt sind. Zudem dürfen die Immobilien nicht als CSC erkennbar sein oder Werbung präsentieren, und die Öffnungszeiten sind auf den Zeitraum von 9 bis 21 Uhr begrenzt. Eine weitere Hürde ist, dass der Anbau und die Ausgabe der Blüten baulich voneinander getrennt sein müssen. Die Einhaltung aller baulichen Vorgaben muss durch einen Architekten im Rahmen der Bewerbung bestätigt werden.
Die Regelungen zur Harm Reduction sind bisher sehr vage. Der Grundsatz “to minimise the negative health, social and legal impacts associated with the use of cannabis” soll in allen Prozessen des CSCs implementiert werden. Erste konkrete Maßnahmen sind das Verbot einer Mindestabnahmemenge pro Mitglied und einer Preisdifferenzierung zwischen Mitgliedern. Zudem wird eine THC-Obergrenze von 18% für die Abgabe an Mitglieder unter 21 Jahren eingeführt. Die ARUC kündigt weitere verpflichtende Programme in diesem Bereich an.
Das Regelwerk zu den Standards und Abläufen in CSCs ist das umfangreichste unter den bisher veröffentlichten Dokumenten. Es umfasst Unterkapitel zu den Standards Sauberkeit/Hygiene, Sicherheit, Distribution, Anbau/Verarbeitung, Abfallmanagement, Inventarisierung, Produkttestung und Verpackung. Ein umfangreiches Sicherheitssystem inklusive Kameras, Alarmanlage, Brandmeldeanlage und protokolliertem Zugang ist vorgeschrieben. Der Transport der Blüten zwischen Anbau- und Abgabestelle muss durch ein lizenziertes und vertraglich gebundenes Sicherheitsunternehmen stattfinden und zusätzlich zuvor bei der ARUC angemeldet werden.
Die Umsetzung der teilweise sehr kosten- und arbeitsintensiven Standards dürfte viele potentielle Interessenten von der Gründung eines CSCs abschrecken. Es gibt beispielsweise ein aufwändiges Luftfiltersystem für die Verarbeitungsräume, um zu verhindern, dass Gerüche, Partikel oder Mikroorganismen in die Umwelt gelangen. Zudem muss der Verarbeitungsraum vollklimatisiert sein (Temperatur und Luftfeuchtigkeit). Alle nicht genutzten Pflanzenteile sowie Flüssigkeiten, die mit Pflanzenteilen in Kontakt gekommen sind, gelten per Definition als “Sondermüll” und müssen von einem lizenzierten und vertraglich gebundenen Unternehmen entsorgt werden.
Die Inventarisierung von Pflanzenteilen, Abfällen und fertigen Produkten muss quartalsweise stattfinden, und Abweichungen, die nicht schlüssig erklärt werden können, können zur Entziehung der Lizenz führen. Die Anbaumethoden, Pflanzenanzahl und Sorten, Anbaufläche und das verwendete Equipment inklusive Nährstoffen müssen im Rahmen des Antrags auf eine Lizenz dargelegt werden. Jegliche Änderungen am Konzept sind der ARUC zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verpackung der abgegebenen Blüten muss kindersicher, durchsichtig bis milchig und nahezu “plain” sein. Auf Logos und auffällige Schriftarten, die vor allem Jugendliche und Kinder ansprechen, soll verzichtet werden. Die Verpackung ist der ARUC zur Genehmigung vorzulegen.
Bei diesen strengen Auflagen sind die finanziellen Kosten für den Betrieb und die Sicherstellung aller baulichen und operativen Standards erheblich. Es ist fraglich, wie dieses Modell im Rahmen eines nicht profitorientierten, basisdemokratischen Vereins funktionieren soll. Selbst wenn die zukünftigen Lizenzgebühren für CSCs sehr moderat durch die ARUC gestaltet werden sollten, dürfte die Umsetzung der Regelungen viele Interessenten abschrecken.
Besonders problematisch ist die Einschränkung der Lizenzvergabe durch die ARUC, falls bereits zu viele CSCs in unmittelbarer Nachbarschaft existieren oder durch die Ansiedlung eines CSCs die “Annehmlichkeit” der Umgebung negativ beeinflusst wird. Diese Regelung öffnet willkürlichen Ablehnungen von CSCs Tür und Tor. Es bleibt daher spannend, welche Orte für den Betrieb eines CSCs überhaupt noch in Frage kommen und wie attraktiv diese für den Betrieb eines CSCs sind.
Es ist zu hoffen, dass die maltesischen Behörden in Zukunft eine stärkere Zusammenarbeit mit den Betreibern von CSCs anstreben und dass die Vorgaben zur Harm Reduction weiter konkretisiert werden. Die Legalisierung von Cannabis ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit und Sicherheit von Konsumenten zu verbessern und den illegalen Handel zu bekämpfen. Wenn die Regulierung jedoch zu restriktiv und unpraktisch ist, wird sie möglicherweise nicht in der Lage sein, die erwünschten Ergebnisse zu erzielen.
Quelle / Infos: https://hanfverband.de/nachrichten/news/verbindliche-regelungen-fuer-cscs-in-malta-vorgestellt