In Deutschland ist Cannabis bislang illegal und wird als Betäubungsmittel eingestuft. Allerdings konsumieren schätzungsweise bis zu 3,1 Millionen Menschen in Deutschland Cannabis und die Kosten für Strafverfolgung belaufen sich auf rund 3,8 Milliarden Euro netto. Aus diesem Grund haben die Grünen im Jahr 2018 einen Entwurf für ein Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in den Bundestag eingebracht. Das Cannabiskontrollgesetz (CannKG) beinhaltet verschiedene Themenbereiche, die von der erlaubten Besitzmenge bis hin zum Verbraucherschutz reichen. Ziel des Entwurfs ist es, dem Staat die Regulierung eines bereits bestehenden Marktes zu ermöglichen und ungebührliche Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Bürgers zu vermeiden.
Aufhebung eines strikten Verbots
Das CannKG schlägt vor, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) herauszunehmen. Gleichzeitig soll die Menge an Cannabis, die legal besessen werden darf, auf 30 g festgesetzt werden. Alternativ soll es jeder Person ermöglicht werden, bis zu 3 Cannabispflanzen anzubauen. Übersteigt die Jahresernte die maximale Besitzmenge, so darf auch der Überschuss verwahrt werden. Anpassungen nach oben können durch das Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt werden. Die Aufhebung des strikten Verbots soll somit den Schwarzmarkt einschränken und den legalen Konsum fördern.
Kontrollierte Abgabe
Die Abgabe von Cannabis soll ausschließlich in speziellen Fachgeschäften erfolgen und das Verkaufspersonal wird verpflichtet, kontinuierliche Fortbildungen zu durchlaufen und jeden Kunden umfassend bezüglich der Risiken zu beraten. Gegebenenfalls (wie etwa bei Schwangeren) muss vor dem Konsum gewarnt werden. Ein striktes Werbeverbot wird ebenfalls vorgeschrieben. Die Abgabe selber darf nur an Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gratis Proben sind untersagt und der Verkauf über den Versandweg ist ausgeschlossen. Der gesamte Warenverkehr vom Feld bis zum Geschäft ist zu protokollieren. Über Kontrollmitteilungen wird eine Überwachung der Wertschöpfungsprozesse durch den Staat ermöglicht.
Verbraucherschutz und Prävention
Eine Legalisierung soll den Verbraucherschutz erhöhen und den Kauf von Cannabis auf dem Schwarzmarkt erschweren. Zum einen wird durch eine Verpflichtung zur strikten Qualitätskontrolle gewährleistet, dass Cannabisblüten nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Gifte enthalten. In Bezug auf Pflanzenschutz- und Düngemittelrückstände werden Höchstmengen festgesetzt und etwaige Zusatzstoffe müssen deutlich gekennzeichnet werden. Eine Beimischung von Tabak oder Alkohol ist untersagt. Zudem muss das Cannabis sicher verschlossen und verpackt sein, damit für den Verbraucher Gewicht, Herkunftsland, Hersteller und weitere grundlegende Informationen ersichtlich werden. Ähnlich wie auf Zigarettenschachteln muss ein Warnhinweis angebracht werden. Aus diesem geht hervor, dass insbesondere Schwangere und Jugendliche kein Cannabis konsumieren sollten. Bei Suchtproblematiken wird das Aufsuchen einer Beratungsstelle empfohlen. Auch vor einer berauschten Teilnahme am Straßenverkehr und der unkontrollierten Einnahme mit anderen Medikamenten wird gewarnt. Das sicher verschlossene Verkaufsgefäß muss zudem auch eine Konsumanleitung beigelegt werden. Aus dieser soll hervorgehen, wie man das Pflanzenmaterial konsumiert. Neben der Verbrennung müssen auch alternative Methoden der Einnahme z.B durch Edibles erwähnt werden.
Sonstige Bestimmungen
Das CannKG soll dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen generieren, anstatt die Gewinne Akteuren des Schwarzmarkts zu überlassen. Zu diesem Zweck wird eine gestaffelte Cannabissteuer vorgeschlagen. Der niedrigste Steuertarif wird für Cannabisprodukte angesetzt. Für weibliche Cannabisblüten beträgt die Steuer 4 Euro pro Gramm, für Haschisch 5 Euro pro Gramm und für Öle oder andere Extrakte 6 Euro pro Gramm. Möchtest Du Cannabis aus einem anderen EU-Land zu für den Eigenbedarf einführen, dann fällt bis einschließlich 30 g keine Steuer an. Auch wenn das Pflanzenmaterial für Zwecke der Arzneimittelproduktion verwendet wird, muss es nicht versteuert werden.
Im Gesetzesvorschlag ist zudem eine Klausel enthalten, welche das Straßenverkehrsgesetz ändert. Bis zu einer Höchstmenge von 5,0 ng/ml THC Gehalt im Blut wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit bewertet. Bei medizinisch attestierter Abhängigkeit von Cannabis, kann die Eignung zum Führen einer Fahrerlaubnis in Zweifel gezogen werden. Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die Anzahl von Verkehrsunfällen durch den Konsum von Cannabis zu minimieren.
Wissenschaftliche Auswertung
Alle 4 Jahre sollen die Auswirkungen des CannKGs wissenschaftlich ausgewertet werden. Dabei geht es darum, festzustellen, welche Folgen die kontrollierte Abgabe für die Bürger hat. Einbezogen werden dabei zum Beispiel medizinische Aspekte wie Suchtverhalten oder die psychische Gesundheit der Konsumenten. Aber auch Verstöße gegen den Verbraucherschutz werden protokolliert. Zudem wird evaluiert, inwiefern die regulierte Abgabe zu Kostenersparnissen bzw. Mehreinnahmen führt. Die wissenschaftliche Auswertung soll dem Staat dabei helfen, das Gesetz gegebenenfalls anzupassen und zu verbessern.
Fazit
Das Cannabiskontrollgesetz (CannKG) ist ein Entwurf für ein Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in Deutschland. Ziel des Entwurfs ist es, dem Staat die Regulierung eines bereits bestehenden Markts zu ermöglichen und ungebührliche Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Bürgers zu vermeiden. Das CannKG schlägt vor, Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) herauszunehmen und den legalen Konsum zu fördern. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis soll ausschließlich in speziellen Fachgeschäften erfolgen, um den Verbraucherschutz zu erhöhen und den Kauf von Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu erschweren. Durch eine Verpflichtung zur strikten Qualitätskontrolle soll sichergestellt werden, dass Cannabisblüten nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Gifte enthalten. Eine gestaffelte Cannabissteuer soll dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen generieren, anstatt die Gewinne Akteuren des Schwarzmarkts zu überlassen. Eine wissenschaftliche Auswertung alle 4 Jahre soll helfen, das Gesetz gegebenenfalls anzupassen und zu verbessern.
Allerdings gibt es auch Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf. Einige Kritiker argumentieren, dass eine Legalisierung von Cannabis einen negativen Einfluss auf die Gesellschaft haben könnte, da der Konsum von Cannabis gesundheitsschädlich sein kann und zu Abhängigkeit führen kann. Andere sehen die Legalisierung von Cannabis als einen notwendigen Schritt zur Entlastung des Strafrechts und zur Förderung der öffentlichen Gesundheit.
Insgesamt zeigt das Cannabiskontrollgesetz, dass die Legalisierung von Cannabis in Deutschland zunehmend in den Fokus rückt. Der Entwurf des Gesetzes stellt eine Möglichkeit dar, die Kontrolle über den Konsum von Cannabis zu erlangen und die öffentliche Gesundheit zu fördern. Während der Entwurf des Gesetzes noch diskutiert wird, bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form es umgesetzt wird.