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Seit Jahren wird in Deutschland und Europa über eine Legalisierung von Cannabis diskutiert. Während Befürworter:innen vor allem Argumente wie die Entlastung der Justiz und die mögliche Steigerung der Steuereinnahmen anführen, sehen Gegner:innen vor allem die gesundheitlichen Risiken und die möglichen Auswirkungen auf Jugendliche. Doch eine Frage, die bislang eher selten in den Fokus der Debatte gerückt ist, betrifft die rechtliche Dimension: Ist die Legalisierung von Cannabis ein Gebot der Menschenrechte?
Gutachten und Untersuchungen zur Legalisierung von Cannabis
Ein Gutachten im Auftrag Bayerns kommt hierzu zu einem klaren „Nein“. Laut dem Jura-Professor Bernhard Wegener von der Uni Erlangen-Nürnberg würde eine Legalisierung gegen Europarecht und einschlägige UN-Abkommen verstoßen. Doch eine zum gegenteiligen Ergebnis kommende, noch unveröffentlichte juristische Untersuchung zweier Wissenschaftler:innen der Universität Nimwegen könnte der Bundesregierung Rückendeckung für ihr Legalisierungsvorhaben geben.

Die rechtliche Dimension der Legalisierung von Cannabis
Die beiden Wissenschaftler:innen, Prof. Masha Fedorova und Prof. Piet Hein van Kempen, haben in ihrer Untersuchung vor allem den EU-Rahmenbeschluss 2004/757/JI sowie die verschiedenen UN-Suchtstoffübereinkommen geprüft. Dabei sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich ist.
Die Hürden der UN-Suchtstoffübereinkommen
Die größere Hürde stellen allerdings die UN-Suchtstoffübereinkommen dar. Diese lassen im Prinzip weder eine Legalisierung noch eine politisch begründete Duldung des Anbaus, Vertriebs und Verkaufs von Cannabis für den nichtmedizinischen Markt zu. Der Gebrauch von Betäubungsmitteln soll ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränkt bleiben.
Die Priorisierung der positiven Menschenrechtspflichten
Die Autor:innen der Untersuchung kommen zu dem Fazit, dass der Konflikt zwischen den Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsabkommen und den internationalen Suchtstoffübereinkommen zugunsten einer Priorisierung der positiven Menschenrechtspflichten auflösbar sein sollte. Das bedeutet, dass ein Staat seine Verpflichtung zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte über die Verpflichtung zur Einhaltung der Suchtstoffübereinkommen stellen sollte.
Die gesundheitliche Dimension der Legalisierung von Cannabis
Letztendlich muss jedoch auch die gesundheitliche Dimension der Debatte berücksichtigt werden. Eine Legalisierung von Cannabis kann gesundheitliche Risiken mit sich bringen, insbesondere für Jugendliche. Es ist daher wichtig, dass eine Legalisierung im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzepts erfolgt, das den Schutz der Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt.
Gemeinsam für eine Änderung der Cannabis-Rechtslage
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis zur Verwendung zu Genusszwecken geht in Deutschland und Europa weiter. Doch obwohl immer mehr Staaten eine Legalisierung durchführen, gibt es noch immer viele internationale Hindernisse. Um dies zu überwinden, schlagen einige Experten vor, dass sich Gleichgesinnte zusammenschließen und auf eine Änderung der Rechtslage hinwirken.
Zusammenschluss mit anderen Ländern auf Grundlage des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
Nach Meinung von Experten wie Fedorova und van Kempe könnte ein Zusammenschluss mit anderen Ländern eine Möglichkeit sein, um die völkerrechtlichen Hindernisse beim Thema Cannabis zu überwinden. Diese Gleichgesinnten Staaten könnten sich auf Grundlage von Artikel 41 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zusammentun und auf eine Änderung der Rechtslage hinwirken. Eine solche Änderung könnte die UN-Suchtstoffübereinkommen so modifizieren, „dass sie für die Staaten kein Hindernis mehr darstellen, z. B. den Anbau, Vertrieb und Verkauf von Cannabis für Genusszwecke zu erlauben, wenn dies im Rahmen eines von diesem Staat eingerichteten nationalen Lizenzsystems erfolgt.“
Bestelltes Bayerisches Gutachten: „Vertragswidriger Verstoß gegen UN-Abkommen“
Doch nicht alle sind dieser Meinung. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetscheck (CSU) stellte kürzlich ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Bernhard Wegener von der Uni Erlangen-Nürnberg vor, das zu dem Ergebnis kommt, dass die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung völker- und europarechtlichen Vorgaben widerspricht. Laut dem Gutachten verstoße das Projekt vor allem gegen die Übereinkommen der UN zur Drogenbekämpfung. Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.
Perspektiven und Ausblick
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis zur Verwendung zu Genusszwecken ist komplex und international umstritten. Während einige Experten die Möglichkeit sehen, durch den Zusammenschluss mit anderen Ländern eine Änderung der Rechtslage zu erreichen, sehen andere die Gefahr, dass eine Legalisierung von Cannabis zur Verwendung zu Genusszwecken gegen internationale Verträge verstößt.
Die Bundesregierung muss sich nun mit den verschiedenen Gutachten und Untersuchungen auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen. Es bleibt abzuwarten, wie sie auf die verschiedenen Gutachten und Untersuchungen reagieren wird und ob sie eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland tatsächlich umsetzen wird. Die Diskussionen und Debatten werden sicherlich noch weitergehen, und es wird interessant sein zu beobachten, wie sich die Debatte in Zukunft entwickelt.

Fazit
Insgesamt zeigt sich, dass die Debatte um die Legalisierung von Cannabis zur Verwendung zu Genusszwecken nicht nur gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte umfasst, sondern auch eine rechtliche Dimension hat. Die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten und Untersuchungen sind widersprüchlich, und es gibt keine eindeutige Antwort darauf, ob eine Legalisierung von Cannabis ein Gebot der Menschenrechte ist.
Die Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen, um eine umfassende Legalisierung von Cannabis durchzuführen, ohne gegen internationale Verträge zu verstoßen. Es ist wichtig, dass bei einer Legalisierung im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzepts das Wohl und die Gesundheit der Bevölkerung im Mittelpunkt stehen.
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis wird sicherlich noch einige Zeit weitergehen. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen die Bundesregierung und die EU in Zukunft treffen werden und wie sich die Debatte weiterentwickeln wird. Letztendlich wird es darauf ankommen, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Schutz der Gesundheit als auch die Rechte und Freiheiten der Bürger:innen berücksichtigt.